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Das Wirtschaftsprivatrecht umfasst Ihre Rechtsfragen zu den Regeln des Güter- und Leistungsaustauschs auf dem Markt zwischen Herstellern, Händlern und Verbrauchern einerseits und unter Unternehmen andererseits. Neben dem BGB ist vor allem auch das Gesellschaftsrecht betroffen. Wenn Sie also planen, eine Gesellschaft zu gründen, ist es von Vorteil, Sicherheit in der Einschätzung der geschäftlichen Entscheidungen zu haben.

Sollten Sie Fragen zu Verträgen oder der Vertragsabwicklung mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern haben, kann ich Ihnen rechtsberatend zur Seite stehen. Auch bei gerichtlichen Konflikten unterstütze ich Sie dabei, immer die wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.

 

Besonders häufig betreue ich Fälle aus folgenden wirtschaftsprivat- und gesellschaftsrechtlichen Bereichen:

  • Gestaltung von zivilrechtlichen Verträgen

  • Wahl der Rechtsform bei Gründung einer Gesellschaft

  • Prozessuale Vertretung vor deutschen Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht)

  • Außergerichtliche Beratung bei Konflikten mit Geschäftspartnern oder Konkurrenten ...

Gesellschaftsrecht_A

Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsprivatrecht

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