Staatlich anerkannte Gütestelle

Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Rechtsanwältin Sylvia Walther
-Staatlich anerkannte Gütestelle-
Harthauser Str. 38
81545 München
Tel. 089/6425 6567
Fax 089/ 6425 4815
Rechtsanwältin Sylvia Walther wurde von der Landesjustizverwaltung Bayern durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München gem. § 22 AGGVG als Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt. Damit erfüllt die Kanzlei die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Die Institution der staatlich anerkannten Gütestelle bietet für die Parteien folgende Vorteile:
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Vermeidung langer Gerichtsverfahren und hoher Verfahrenskosten,
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Erteilung vollstreckbarer Titel über abgeschlossene Vergleiche gem. § 794 Abs. 1 Nr. ZPO,
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Sicherung der Vertraulichkeit durch nichtöffentliche Verhandlung,
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Möglichkeit der Erarbeitung einer eigenverantwortlichen, einvernehmlichen Regelung mit Hilfe der Gütestelle als neutralen Dritten nach der spezifischen Methode der Mediation,
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Hemmung der Verjährung gem. §§ 203 ff. BGB.