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Auch Pferde sind in der heutigen Zeit Gegenstand des Wirtschafts- und Handelslebens. Das Pferderecht, das übrigens kein rechtlich geschützter Begriff ist, behandelt damit alle Rechtsfragen, die sich Ihnen im Zusammenhang mit einem Pferd stellen. Dabei werden insbesondere die auftretenden pferdespezifischen rechtlichen Besonderheiten berücksichtigt, wofür eine spezielle fachliche Kenntnis aus dem Reitsport von Vorteil ist. Denn Sie müssen im Beratungsgespräch mit Ihrem Pferderechtler nicht erst umständlich die Besonderheiten dieses Rechtsgebiets darlegen und wissen sicher, dass Ihr Anwalt Ihnen die Ihrem Fall angepassten Lösungswege aufzeigen wird.

 

Besonders häufig betreue ich Fälle aus dem zivilrechtlichen Bereichen des Pferderechts:

  • Kaufrecht

  • Sachmängelhaftung

  • Gestaltung von Verträgen, wie Kaufverträge, Leasingverträge, Transportverträge

  • Einstellungs- und Berittverträge, Arbeitsverträge, Miet- und Pachtverträge,

  • Haftung des Tierarztes, Hufschmiedes

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Pferderecht

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