Vertragsrecht …
Vertragsgestaltung +
Präventive Mediation
Erhalt der
Geschäftsbeziehung
Ein guter Vertrag regelt die Beziehung der Vertragspartner reibungslos und vermeidet Streitigkeiten. Typische Fälle aus meiner Praxis sind:
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Gestaltung von zivilrechtlichen Verträgen, wie Kooperationsverträge, Gesellschaftsverträge, u.v.m.
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Abwehr unberechtigter und Geltendmachung berechtigter (vertraglicher) Ansprüche, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht
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Außergerichtliche Beratung bei Konflikten unter Gesellschaftern, zwischen Unternehmen, zwischen Verbrauchern und Unternehmen
Eine bewährte Methode, möglichst umfassend die Interessen der zukünftigen Vertragspartner zu ermitteln und in den Vertrag aufzunehmen, ist die präventive Mediation. Durch die Aufnahme der Interessen kann eine zur allseitigen Zufriedenheit gestaltete Regelung in den Vertrag mit aufgenommen werden. Konflikte, auch verdeckte, können so vermieden werden.
Mediation kann in einem Konflikt unter Vertragspartnern eine gute Alternative zum Gerichtsverfahren sein, da die vertraglichen Beziehungen mithilfe einer interessensgerechten Lösung des konkreten Konflikts häufig erhalten bleiben.